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Ist alkoholfreies Bier halal? Was der Brauweg entscheidet

Die Antwort hängt weniger an den 0,5 Prozent als daran, wie das Bier hergestellt wurde. Die zwei Brauwege, was das Etikett darüber verrät, wie Fatwa-Gremien in Saudi-Arabien, Indonesien und Malaysia urteilen, und was Tayyib beim Scannen zeigt.

Im Getränkemarkt steht alkoholfreies Bier inzwischen meterweise im Regal, als Pils, Weizen und Radler, mal mit „alkoholfrei“, mal mit „0,0“ auf dem Etikett. Die kurze Antwort: Tayyib liest alkoholfreies Bier als zweifelhaft. Die lange Antwort beginnt in der Brauerei, denn dort entscheidet sich, ob das Getränk vorher ein berauschendes Bier war.

Zwei Wege zum alkoholfreien Bier

Brauereien kommen auf zwei grundverschiedenen Wegen unter 0,5 Prozent. Für die islamische Bewertung ist das der wichtigste Unterschied.

  • Entalkoholisierung: Zuerst wird ein gewöhnliches Bier mit rund fünf Prozent gebraut. Danach wird ihm der Alkohol entzogen, entweder durch Destillation im Vakuum, bei der das Bier schon unter 40 Grad siedet, oder durch Membranverfahren wie die Umkehrosmose, die kalt arbeiten. Das Getränk war also ein vollwertiges, berauschendes Bier, bevor es alkoholfrei wurde.
  • Gebremste Gärung: Hier entsteht von vornherein kaum Alkohol. Die Brauerei setzt Hefen ein, die den Malzzucker nicht vergären können, etwa Saccharomycodes ludwigii, lässt die Hefe nur kurz und sehr kalt auf die Würze wirken oder bricht die Gärung früh ab. Der Alkoholgehalt bleibt während der ganzen Herstellung niedrig.

Manche Brauereien verbinden beide Wege. Die Angabe „0,0“ verrät deshalb nicht, welcher es war: Sie sagt nur, wie wenig Alkohol am Ende übrig ist.

Was das Etikett verrät und was nicht

Drei Regeln bestimmen, was auf der Flasche steht.

  • „Alkoholfrei“ heißt in Deutschland bis 0,5 Prozent. Diese Grenze steht in keinem Gesetz, sie folgt aus der allgemeinen Verkehrsauffassung und der Rechtsprechung. Eine EU-weite Definition für alkoholfreies Bier gibt es nicht, andere Länder ziehen die Grenze anders. „0,0“ steht für weniger als 0,05 Prozent.
  • Der Alkoholgehalt muss erst ab 1,2 Prozent angegeben werden. So regelt es Artikel 9 der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011. Ein Hinweis wie „Alkohol unter 0,5 % vol“ ist bei alkoholfreiem Bier freiwillig, auch wenn ihn viele Brauereien drucken.
  • Dafür braucht alkoholfreies Bier eine Zutatenliste. Getränke über 1,2 Prozent sind davon befreit (Artikel 16 Absatz 4 derselben Verordnung), gewöhnliches Bier also, alkoholfreies nicht. Auf der Liste steht dann meist nur Wasser, Gerstenmalz und Hopfen, manchmal Weizenmalz, Hefe oder Hopfenextrakt.

Welcher Brauweg genommen wurde, muss nirgends stehen. Manche Hersteller schreiben es freiwillig dazu, etwa mit dem Wort entalkoholisiert oder einem Hinweis auf das Verfahren. Fehlt so ein Hinweis, bleibt nur die Frage an die Brauerei.

Was die 0,5 Prozent bedeuten

Der Maßstab stammt aus einem Hadith, den Abu Dawud, at-Tirmidhi und Ibn Madscha überliefern: Was in großer Menge berauscht, ist auch in kleiner Menge verboten. Es kommt also nicht auf den einzelnen Schluck an, sondern auf das Getränk. Berauscht es, wenn man viel davon trinkt?

Bei 0,5 Prozent lässt sich das ausrechnen. Ein halber Liter Pils mit fünf Prozent enthält 25 Milliliter Alkohol. Dieselbe Menge steckt erst in fünf Litern alkoholfreiem Bier an der Obergrenze, und die trinkt kaum jemand in kurzer Zeit, während der Körper Alkohol laufend abbaut. Dass die Restmenge allein nicht berauscht, bestreitet deshalb kaum jemand. Gestritten wird über zwei andere Dinge: was das Getränk vorher war, und wie es heißt.

Woher das Urteil kommt

Die klassischen Rechtsschulen haben die Frage nicht entschieden, weil es das Getränk zu ihrer Zeit nicht gab. Drei heutige Stellen haben sie ausdrücklich beantwortet, mit drei verschiedenen Ergebnissen.

  • Abd al-Aziz ibn Baz, der frühere Großmufti Saudi-Arabiens, hat alkoholfreies Bier nach Rückfrage bei Fachleuten für unbedenklich erklärt, mit dem Vorbehalt, dass manche Sorten aus dem Ausland berauschen könnten. Sein Maßstab ist allein die Wirkung.
  • Der indonesische Gelehrtenrat MUI hält in seiner Fatwa Nr. 10 von 2018 vergorene Getränke unter 0,5 Prozent für halal, sofern sie gesundheitlich unbedenklich sind. Nach seiner Fatwa Nr. 4 von 2003 dürfen Produkte aber nicht den Namen verbotener Getränke tragen. Bier mit 0 Prozent zertifiziert die MUI deshalb nicht, weil es in Farbe, Geschmack und Flasche dem Bier gleicht, erklärt es aber auch nicht für haram.
  • Der Nationale Fatwa-Rat Malaysias, nach dessen Beschlüssen die Halal-Behörde JAKIM arbeitet, hat in seiner Sondersitzung zu Alkohol im Juli 2011 nach dem Herstellungsweg entschieden: Ein Getränk, das mit derselben Absicht und auf demselben Weg wie ein berauschendes hergestellt wird, ist verboten, ob es viel oder wenig Alkohol enthält oder ob der Alkohol abdestilliert wurde. Erfrischungsgetränke, die nicht so entstehen und unter 1 Prozent bleiben, sind erlaubt. Ein gebrautes Bier, ob entalkoholisiert oder gebremst vergoren, fällt unter die erste Regel.

Hinter den drei Antworten steht eine Frage: Zählt nur, was in der Flasche ist, oder auch, was es vorher war und wonach es aussieht?

Warum ein entalkoholisiertes Bier strenger gelesen wird

An derselben Frage hängt, warum Tayyib alkoholfreien Wein als nicht halal liest, alkoholfreies Bier aber nur als zweifelhaft. Wein kann nicht alkoholfrei entstehen, er war immer zuerst Wein. Bier kann es, über die gebremste Gärung. Ein entalkoholisiertes Bier ist dagegen denselben Weg gegangen wie der alkoholfreie Wein: Es war ein berauschendes Getränk, bevor ihm der Alkohol entzogen wurde, und bekommt deshalb dieselbe Antwort.

Steht nur „alkoholfrei“ auf der Flasche, ist offen, welcher Weg es war. Dazu kommt der Streit über Name und Nachahmung, den auch die gebremste Gärung nicht beendet. Daraus ergibt sich zweifelhaft: kein Verbot, das sich auf einen Nachweis stützt, und keine Freigabe, die beide Fragen übergeht.

Was Tayyib beim Scannen zeigt

Tayyib bewertet die Zutatenliste, nicht den Namen auf der Flasche. Daraus folgen vier Fälle:

  • Alkoholfreies Bier als Zutat, etwa im alkoholfreien Radler („alkoholfreies Bier (Wasser, Gerstenmalz, Hopfen), Zitronenlimonade“): zweifelhaft.
  • Entalkoholisiertes Bier als Zutat, auch englisch „dealcoholised beer“ oder französisch „bière désalcoolisée“: nicht halal, aus dem Grund oben.
  • Bier ohne Zusatz, etwa im gewöhnlichen Radler: nicht halal.
  • Die Flasche alkoholfreies Bier selbst: Ihre Zutatenliste nennt meist nur Wasser, Gerstenmalz und Hopfen. Keine dieser Zutaten ist ein Problem, also markiert Tayyib nichts. Das heißt nur, dass keine Zutat auffällt. Die Frage nach dem Getränk selbst beantwortet der Scan nicht, sie steht auf dieser Seite.

So kommst du zu einer Antwort

  1. Nach dem Verfahren suchen. Steht „entalkoholisiert“ auf dem Etikett, war es vorher ein gewöhnliches Bier.
  2. Die Brauerei fragen. Eine Frage, die sich beantworten lässt: „Wird Ihr alkoholfreies Bier entalkoholisiert oder durch gestoppte Gärung hergestellt, und wie hoch ist der Alkoholgehalt während der Herstellung höchstens?“
  3. Den eigenen Maßstab kennen. Nach Ibn Baz zählt allein, ob es berauscht. Nach dem malaysischen Beschluss ist jedes gebraute Bier verboten, auch ohne Alkohol. Die MUI erklärt es nicht für haram, vergibt aber kein Siegel.

Kurz zusammengefasst

  • Alkoholfreies Bier entsteht durch Entalkoholisierung eines gewöhnlichen Biers oder durch gebremste Gärung.
  • Die Restmenge von höchstens 0,5 Prozent berauscht nicht. Gestritten wird über Herkunft und Name.
  • Ibn Baz: erlaubt, wenn es nicht berauscht. MUI: kein Siegel für den Namen Bier. Malaysia: verboten, wenn es wie Bier hergestellt wurde.
  • Tayyib: alkoholfreies Bier als Zutat zweifelhaft, entalkoholisiertes Bier nicht halal.
  • Die Zutatenliste der Flasche selbst nennt kein Bier, deshalb markiert der Scan dort nichts.

Häufige Fragen

Ist alkoholfreies Bier halal?

Tayyib liest es als zweifelhaft. Die Restmenge von höchstens 0,5 Prozent berauscht nicht, offen sind der Brauweg und die Frage, ob man ein Rauschgetränk in Name und Geschmack nachahmen sollte. Heißt die Zutat „entalkoholisiertes Bier“, liest Tayyib sie als nicht halal.

Ist 0,0 besser als alkoholfrei?

Beim Alkohol ja, beim Urteil nicht unbedingt. Die Angabe 0,0 sagt nur, dass weniger als 0,05 Prozent drin sind, nicht, ob das Getränk vorher ein gewöhnliches Bier war. Ein 0,0 kann entalkoholisiert sein, ein alkoholfreies mit 0,4 Prozent kann nie mehr Alkohol gehabt haben.

Warum markiert Tayyib bei meinem alkoholfreien Bier nichts?

Weil Tayyib die Zutatenliste liest und dort meist nur Wasser, Gerstenmalz und Hopfen stehen. Keine dieser Zutaten ist ein Problem. Ob das Getränk als Ganzes halal ist, entscheidet die Herstellung, und die steht nicht auf der Liste.

Ist alkoholfreies Radler halal?

Es enthält alkoholfreies Bier, und das liest Tayyib als zweifelhaft. Ein gewöhnliches Radler enthält Bier und ist nicht halal.

Warum wird alkoholfreier Wein strenger bewertet?

Weil Wein immer zuerst Wein war: Alkoholfreier Wein ist entalkoholisierter Wein. Beim Bier gibt es mit der gebremsten Gärung einen Weg, auf dem es nie berauschend war. Die Zutat „entalkoholisiertes Bier“ liest Tayyib deshalb genauso streng wie alkoholfreien Wein.

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Hinweis: Dieser Artikel ist keine Fatwa und keine Zertifizierung. Er erklärt, wie das Getränk hergestellt wird und warum der Herstellungsweg den Ausschlag gibt, im Zweifel gelten die Herstellerangabe bzw. eine anerkannte Halal-Zertifizierung.

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